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Informationsqualität
Schriftzug Analytics mit Buntstiften – Monitoring des ÖRR

Unser Ziel

Unser erklärtes inhaltliches Ziel ist eine unabhängige Institution für Informationsqualität, welches die Leistungserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebots (ÖRR) nicht nur einmalig, sondern auf Dauer selbst oder durch Leistungserbringung Dritter monitort.

Es gibt mehrere Wege, auf denen dieses Ziel verwirklicht werden kann. Der am 1. Dezember 2025 in Kraft getretene neue Medienstaatsvertrag macht einige Schritte in die richtige Richtung, aber er springt zu kurz. Insofern ist nach der Änderung durch den sogenannten Reformstaatsvertrag vor dem nächsten Medienstaatsvertrag.

Wir halten insbesondere den neu eingerichteten Medienrat für eine Fehlkonstruktion. Alle Erfahrungen mit der nicht funktionierenden Selbst- bzw. Binnenkontrolle durch die Gremien der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten erfordern zwingend eine externe sachverständige Begleitung und Bewertung. Auch der neue Medienstaatsvertrag konserviert das letzte große, selbstreferentielle System der Bundesrepublik mit einem jährlichen Budget von über neun Milliarden Euro allein aus Rundfunkbeiträgen, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen müssen.

Medienregulierung heißt nicht Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern dient genau dieser Medienfreiheit. In Deutschland ist sie auch nicht unbekannt; es existieren mit den Medienanstalten bereits heute unabhängig besetzte Regulierungseinrichtungen der Länder für den privaten Rundfunk. Es wäre beispielsweise möglich, auch die Kontrolle der Aufgabenerfüllung einer zukünftigen Novelle, also einem Reformstaatsvertrag zuzuordnen, der diesen Namen dann auch verdient.

Aus vielfältigen anderen Erfahrungen spricht vieles auch für eine Stiftungslösung, wie sie etwa bereitsAnfang der 2000er Jahre vorgeschlagen wurde und heute – mit anderen Voraussetzungen und in anderen Zusammenhängen – etwa in der Schweiz auf freiwilliger Basis mit dem Jahrbuch Qualität der Medien praktiziert wird.

Wir halten auch eine Auditlösung als zukunftsweisenden Regulierungsvorschlag für möglich. Große Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig wiederkehrend Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu bestellen, die die Einhaltung der Vorgaben und Leistungsparameter überwachen. Gäbe es den politischen Willen, wäre dieses Modell dem Grunde nach übertragbar. Ein turnusgemäßer Wechsel der zum Audit berufenen Prüfungseinrichtungen, die beispielsweise als private Gesellschaften oder auch an verschiedenen Universitäten bestehen könnten, stärkt das Vertrauen in das so zu testierende Ergebnis.

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